EU-Parlament macht Druck für Steuergerechtigkeit

Gestern hat das EU-Parlament zwei willkommene Entschließungen für stärkere Steuerkooperation verabschiedet.

Erstens fordert das EU-Parlament konkrete Maßnahmen um Steuerbetrug und -hinterziehung zu bekämpfen. Der Text kann hier eingesehen werden. Draunter finden sich folgende Punkte:
5. vertritt die Auffassung, dass die Stärkung und der transparente Umgang der Verordnung über Firmenbucheintragungen und die Registrierung von Konzernen die Voraussetzung bei der Bekämpfung der Steuerhinterziehung ist;

6. begrüßt die Vorschläge der Kommission über eine länderspezifische Berichterstattung im Rahmen der Rechnungslegungsrichtlinien und der Transparenzrichtlinie; weist darauf hin, dass eine obligatorische länderspezifische Berichterstattung für grenzüberschreitend tätige Unternehmen eine Voraussetzung für die Feststellung von Hinterziehungen der Körperschaftssteuer ist;"
Diese Haltung ist sehr willkommen ebenso wie die Forderung, den automatischen Informationsaustausch als grundlegenden Standard für Steuerkooperation einzuführen: Das EU-Parlament
"betont die Notwendigkeit, einen automatischen Informationsaustausch vorzusehen und den Geltungsbereich der Zinsbesteuerungsrichtlinie auszuweiten, um das Bankgeheimnis effektiv zu beenden".
An diesen Punkten krankt es in Deutschland zur Zeit ganz gewaltig, wie die Bewertung Deutschlands im Schattenfinanzindex zeigte. Inhaberaktien und andere anonyme Strukturen machen Deutschland zu einer Steueroase (Hintergrund hier).

Zweitens hat das EU-Parlament die Forderung für eine verpflichtende Gemeinsame Konsolidierte Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer (GKKB) verabschiedet (hier, Hintergrund hier und hier). Wir erwarten bis Mitte des Jahres konkrete Vorschläge, wie diese und andere Punkte in die Tat umgesetzt werden sollen.


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