Vom Schwarzgeld zum Weißgeld: Lücken im Steuerabkommen

Die ZDF-Sendung Frontal 21 hat gestern abend ein Meisterstück an undercover-Journalismus ausgestrahlt (Text hier, Video hier). Das Team von Frontal 21 fungierte als deutsche Investoren, die in der Schweiz auf verschiedenen Wegen vier Millionen US$ anlegen wollten. All diese Wege hatten eine Gemeinsamkeit: die unversteuerten Gelder konnten am Deutsch-Schweizer Steuerabkommen vorbei angelegt werden. Die einfachste Weise ist die Gründung einer Schweizer GmbH - auf dem Papier hat diese GmbH einen Geschäftszweck, so dass das Abkommen gar nicht greifen kann, denn auf dem Papier werden nur "reine Holdinggesellschaften" erfasst. Unsere Analyse (hier) zeigt deutlich diese und andere Schlupflöcher des Abkommens auf. In eine ähnliche Richtung geht ein jüngster Bericht des Steuerexperten Koblenzer in der Wirtschaftswoche (hier). Die vielzitierten Milliarden aus der Schweiz sind darum reines Wunschdenken.

Gut wird im Filmbeitrag auch ein grundsätzliches Problem herausgestrichen: Schweizer Banker und Treuhänder werden damit beauftragt zu entscheiden, ob ein Konto für einen deutschen wirtschaftlich Berechtigten geführt wird oder nicht. Das sei ungefähr so, als beauftrage man die Mafia damit, Ermittlungen in Strafsachen für die Polizei zu übernehmen.

Das Bundesfinanzministerium bestätigte in einer Meldung in der Frankfurter Rundschau (hier) das aus Sicht von TJN wichtigste Schlupfloch, nämlich über Liechtensteiner Ermessensstiftungen. Der Lösungsvorschlag allerdings, den ein Deutscher Beamter dafür unterbreitet, nämlich in direkten Verhandlungen mit Liechtenstein dieses Problem anzugehen, ist hanebüchen: Die Liechtensteiner Stiftungen funktionieren ja fast ausschließlich mit Schweizer oder anderen ausländischen Konten. Wie soll man also in einem Abkommen mit Liechtenstein Stiftungen angehen, deren Vermögen ja gar nicht in Liechtenstein liegen?

Liechtenstein reibt sich in Vorfreude auf ein ebensolches Amnestieabkommen bereits die Hände - das Abkommen verspricht nämlich business as usual und obendrein die Weichenstellung gegen den gefürchteten automatischen Informationsaustausch. Diesen Zusammenhang berichten weder Frontal 21 noch FR. Aus Sicht der Schweizer Bankiersvereinigung ist der wesentliche Zweck dieses Abkommens, solche Abkommen international zu verbreiten um einen automatischen Informationsaustausch vor allem auf EU-Ebene zu verhindern (siehe taz hier). Dieses Kalkül wird an folgendem Sachverhalt (aus der FR) deutlich:
"Wenn aber ein Steuersünder sein Geld aus der Schweiz abzieht, erfährt der deutsche Fiskus davon nichts. Deutschland bekommt nach dem Abkommen von der Schweiz lediglich eine Liste mit den Top-10 der Fluchtländer. Die Bundesregierung kann dann zum Beispiel über Steuerabkommen mit diesen Ländern versuchen, an das Schwarzgeld heranzukommen. Das dürfte allerdings in vielen Fällen schwer werden."
Diese Nennung der Top-10 Fluchtländer ist ein ausgebuffter Schachzug der erreichen soll, dass fortan die Bundesregierung und andere Staaten von sich aus solche Abkommen fordern und sie damit in alle Welt tragen. Wie ein Virus soll so eine Ansteckung möglichst schnell weltweit stattfinden. Wem das zu verschwörungstheoretisch klingt, dem sei dieser Artikel eines US-Rechtsprofessors und US-Regierungsberaters empfohlen. Über die Bedeutung des globalen automatischen Informationsaustauschs für Entwicklung und Umweltschutz haben wir hier berichtet.