Steuerabkommen Schweiz: Analyse zeigt Schlupfloch für Lebensversicherungen ähnlich Crédit Suisse

TJN veröffentlicht heute eine nochmals überarbeitete und auf den neuesten Stand gebrachte Analyse des Deutsch-Schweizer Steuerabkommens. Neben den bekannten Schlupflöchern wurde der Fokus auf die Bedeutung der Lebensversicherungsmäntel ausgedehnt, die jüngst mit der Crédit Suisse Life Bermuda in die Schlagzeilen geraten waren.

Unsere Analyse zeigt, dass ebendiese Lebensversicherungen entgegen der Abkommsabsicht auch künftig die Verschleierung deutscher Vermögen in der Schweiz erlauben, denn die Standesregeln der Schweizer Banken für die Geldwäschebekämpfung erlauben es ausländischen Versicherungen, Schweizer Konten auf den Namen der Versicherungsgesellschaften zu führen und somit die Identität der (deutschen) Steuerpflichtigen hinter dem Lebensversicherungsmantel zu verstecken. Dadurch greift das Abkommen nicht.

Es ist üblich, dass Luxemburger und Irische Versicherungsmäntel für Schweizer Konten verwendet werden. Auch nach möglichem Inkrafttreten des Abkommens könnten sich hinter solchen Versicherungsmänteln weiterhin tausende Deutsche Steuerpflichtige mit Milliardenvermögen verstecken und Steuern hinterziehen, ohne Amnestiezahlungen leisten zu müssen . Die überarbeitete EU-Zinsrichtinlinie hingegen würde diese Lebensversicherungsmäntel erfassen, denn Versicherungsgesellschaften müssten ihre Versicherten als Begünstigte dessen Wohnsitzstaat melden.

Die gesamte Analyse kann hier als pdf heruntergeladen werden.

In der Einleitung heißt es:
Trotz Nachverhandlungen bleibt das Deutsch-Schweizer Steuerabkommen inakzeptabel. Die Schlupflöcher des Abkommens im Hinblick auf die betroffenen Personen und die erfassten Vermögenswerte sind weiterhin riesig. In den meisten Fällen, in denen die rückwirkende Einmalzahlung fällig würde, müssten Steuerbetrüger lediglich einen Steuersatz im unteren Bereich (durchschnittlich 21-25%) bezahlen. Ob daher überhaupt mehr als die geringe Vorauszahlung von zwei Mrd. CHF (umgerechnet rund 1,67 Mrd. Euro, Stand 18.7.2012) von deutschen Steuerpflichtigen einzuholen wäre, ist ungewiss. Auch die künftigen jährlichen Zahlungen an den deutschen Fiskus werden sich auf einen Bruchteil der vom deutschen Finanzministerium vermuteten Summe belaufen. Zudem wird die Verfolgung von Steuerstraftaten durch umfangreiche Amnestieregelungen erschwert. Das Steuerabkommen dient einzig allein dazu, den automatischen Informations-austausch von der Schweiz fern zu halten, der im Gegensatz zur anonymen Abgeltungssteuer für echte Steuertransparenz und Steuergerechtigkeit sorgen würde. Damit läuft das Abkommen zugleich dem Versuch zuwider, die EU-Zinsrichtlinie auszuweiten.
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