Bundesländer wollen Banken Lizenzen entziehen

Gastblog von Susanne Jacoby, Campact
 
Die Bundesländer erhöhen den Druck auf die Bundesregierung: Am Freitag wollen sie im Bundesrat einen Gesetzesvorschlag verabschieden, der es ermöglichen würde, Steuersumpf-Banken die Lizenz zu entziehen.
 
Das Datenleck „Offshore Leaks“ hat es gezeigt: Banken und Finanzinstitute stecken überall auf der Welt tief im Steuerflucht-Sumpf. Internationale Großbanken helfen Steuerbetrüger/innen dabei, Geld auch über Ländergrenzen hinweg zu verschieben. Finanzdienstleister richten Briefkastenfirmen ein, gründen Schein-Unternehmen und stellen Treuhänder für Stiftungsvermögen – auf dem Papier. Auch etwa die Deutsche Bank taucht in den “Offshore-Leaks”-Dokumenten auf.

Jetzt wollen die Länder Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg erreichen, dass diesen Banken empfindliche Strafen drohen – im Extremfall sogar der Entzug ihrer Banklizenz. Dazu haben sie einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der diesen Freitag im Bundesrat beraten werden soll. Es gilt als wahrscheinlich, dass die rot-grüne Mehrheit der Länder den Vorschlag annehmen wird.

Damit erhöhen die Länder den Druck auf die Bundesregierung, Konsequenzen aus den Steuerskandalen zu ziehen. Denn während Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble sich auf internationalem Parkett als Vorreiter im Kampf gegen Steuerflucht präsentiert, lässt er hierzulande weiterhin die Zügel locker.

Mit Schlupfloch-Dicht und Schraubenzieher gegen Steuerflucht: Der Entzug der Banklizenz ist nur eine von vielen Maßnahmen, die wir mit unserer Aktion im November 2012 forderten.

Banklizenzen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilt, über die das Finanzministerium die Weisungsbefugnis hat. Genauso wie sie Lizenzen erteilen kann, kann die BaFin Lizenzen auch wieder entziehen. Dies wird im „Gesetz über das Kreditwesen“ (KWG) geregelt – in Bezug auf Steuerstraftaten allerdings bislang unzureichend.

Die Gesetzesänderung soll es ermöglichen, gegen Institute vorzugehen, in denen selbst Steuerstraftaten begangen oder Beihilfe zu Steuerstraftaten geleistet wurde. Der Entzug der Lizenz soll dabei die letztmögliche Maßnahme sein. Als milderes Mittel soll die BaFin die Möglichkeit bekommen, Geschäftsführer abzusetzen oder einzelne Geschäftsteile zu schließen, wenn die Steuerstraftaten (oder die Behilfe dazu) nur dort begangen wurden. Das könnte zum Beispiel Zweigstellen oder Tochterunternehmen in Steueroasen treffen.

Dass das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt, gilt jedoch als genauso unwahrscheinlich, wie die Annahme im Bundesrat wahrscheinlich ist. Denn dazu müsste der Vorschlag auch den Bundestag passieren – und dort haben Union und FDP die Mehrheit. Wir sind schon auf die Argumente gespannt, mit denen Schwarz-Gelb auf die Vorlage aus dem Bundesrat reagiert. Die Vorsitzende des Finanzausschusses, Birgit Reinemund, verurteilte den Vorstoß im Februar bereits als “Griff in die Populismuskiste“. Auch die Bundesregierung muss zu dem Gesetzesentwurf Stellung nehmen.

Mit unserem Appell „Steuerflucht wirksam bekämpfen“ fordern bereits mehr als 80.000 Menschen, Steuersumpf-Banken die Lizenz zu entziehen. Außerdem fordern sie die Einführung eines Unternehmensstrafrechts, um Vorstände auch strafrechtlich zur Verantwortung ziehen zu können. Haben Sie schon unterzeichnet?