Geplante Verschärfung der Selbstanzeige: gut, aber zu wenig

Schon vor zwei Wochen hat das Finanzministerium einen Entwurf zur Verschärfung der sogenannten Selbstanzeige veröffentlicht.  Die Selbstanzeige war bis vor einigen Jahren ein extrem günstiger Weg für Steuerstraftäter, durch bloße Rückzahlung der hinterzogenen Gelder die Straftat ungeschehen zu machen, weshalb sie auch "strafbefreiend" genannt wird. Schon 2011 hatte es deutliche Einschränkungen der Selbstanzeige gegeben, unter anderem wurde ein Strafzins von fünf Prozent ab 50.000 Euro Hinterziehung eingeführt, wodurch die Anzeige oft nicht mehr ganz straffrei ist. Allerdings kommen Steuerstraftäter noch immer gut weg. Deshalb gibt es nun zurecht den neuen Vorschlag. Die geplanten Hauptänderungen sind:
Die Vorschläge sind begrüßenswert. Aber es fragt sich, was davon beim Beschluss der Regierung und später im Parlamentsprozess übrig bleiben wird. Und selbst wenn alles durchkommt: Die Selbstanzeige bleibt immer noch ein Unikat im deutschen Strafrecht, das in der Regel den Reichen der Gesellschaft zugute kommt und in keinem Verhältnis zu den Möglichkeiten anderer, oft ärmerer Straftäter steht. Im Übrigen hat Österreich auch gerade seine Selbstanzeige verschärft, allerdings sind dort die geplanten gestaffelten Strafzinsen noch deutlich höher: schon ab 100.000 Euro sind es 20 Prozent, darüber sogar 30. Daran sollte sich Deutschland ein Beispiel nehmen.