Bankgeheimnis: Österreich steht in EU weiter auf der Bremse

Automatischer Informationsaustausch muss auch "Entwicklungsländern" offen stehen

Wien - Nur Österreich wird im Rahmen des EU-Amtshilfeabkommens Bankdaten von Kapitaleinkünften erst ab 2018 automatisch austauschen. Trotz des dreijährigen Übergangszeitraums wurden "technische Probleme" als Grund angegeben. "Die langjährige peinliche Hinhaltetaktik zur Aufrechterhaltung des Bankgeheimnisses wird weiter geführt. Aber EU-Kommissar Semeta hat bei der gestrigen Ecofin-Sitzung klar gemacht, dass Österreich bis 2018 zumindest Auskünfte über Zinseinkommen im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie liefern muss. Der EU-Druck auf Österreich wird wohl nicht nachlassen", meint Martina Neuwirth, VIDC-Expertin für internationale Finanzpolitik.

Insgesamt sei das internationale Bekenntnis zum automatischen Datenaustausch "bahnbrechend". "Aber vor allem die ärmsten 'Entwicklungsländer', die nicht automatisch Daten liefern können, sind davon ausgeschlossen. Dabei sind gerade sie von Steuerflucht betroffen - nach Schätzungen von UNCTAD entgehen ihnen 160 Mrd USD pro Jahr alleine im Unternehmensbereich. Daher sollte es für diese Staaten, wenn sie keine Steueroasen sind, Übergangsregelungen geben", fordert Neuwirth. Positiv sei der Einsatz Österreichs für verpflichtende Trust- und Firmenregister: "Hier erhoffe ich mir mehr Unterstützung in der EU."

Wir dokumentieren hier eine Pressemitteilung von VIDC/Martina Neuwirth.

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