Nils Schmid – Liebling der Deutschen Dynastien

Der Finanzminister Baden-Württembergs war heute im ARD-Morgenmagazin und sprach zur anstehenden Erbschaftssteuerreform. Wie allgemein bekannt bewertete das Verfassungsgericht die bisherige Regelung als verfassungswidrig, weil sie – vereinfacht gesagt - Betriebsvermögen und hohe andere Vermögen zu niedrig besteuert. Nils Schmid schlug sich in seinem Beitrag so sehr auf die Seite der Unternehmer, dass die Moderatorin ihm bescheinigte, mit Wolfgang Schäuble die Rollen getauscht zu haben. Herr Schmid begründete dies mit den vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen im Süddeutschen Raum, denen man ja nicht die Existenzgrundlage entziehen dürfte. Doch er ist nicht allein - CSU-Chef Seehofer gab die Linie vor. Dieser forderte eine "volle Steuerbefreiung für die Nachfolger familiengeprägter Unternehmen" (siehe hier).

Alle Welt denkt bei diesen Worten wahrscheinlich an den kleinen Tante Emma Laden, der durch die Reform bankrott zu gehen droht. Nichts könnte weiter von der Realität entfernt sein als dieses Bild. Das, was heute gern als Familienbetrieb präsentiert wird, hat oft gar nichts mit einem kleinen oder mittleren Betrieb zu tun. Es gibt zig Konzerne mit Milliardenumsätzen, die familiengeführt sind. Zum Beispiel präsentiert sich Ferrero (Nutella und Co.) als familiengeführtes Unternehmen. Ferrero macht einen Umsatz von 8 Milliarden Euro im Jahr mit knapp 800 Millionen Euro Gewinn und hat die Eigentümer zur reichsten Familie Italiens gemacht.

Selbst für die Zwecke der Betriebsprüfung können Betriebe mittlerer Größe - das was Herr Schmid hier in die Nähe vom Aussterben bedrohter Tierarten rückt – einen Umsatz von bis zu 790.000€ bzw. 123.000€ Gewinn (Bsp. Freiberufler) haben (siehe hier). Werden solche Betriebe vererbt, dann dürfte es beim Unternehmer bereits Millionenvermögen in Wertpapieren und Bankguthaben geben. Daraus könnten in aller Regel die fälligen Erbschaftssteuern wie aus einer Portokasse entrichtet werden – ganz ohne den Betrieb zu gefährden. Für die wenigen andere Fälle, in denen kein flüssiges Vermögen vorhanden sein sollte – und das dürfte die große Ausnahme sein – könnte man natürlich ohne Probleme Stundungen und Ratenzahlungen vereinbaren. Es entbehrt deshalb jeglicher überzeugender Grundlage, die Heranziehung von Betriebsvermögen oberhalb gewisser Freibeträge von etwa 1-2 Millionen Euro pro Inhaber, als für den Betrieb gefährdend darzustellen. Verdi hat viele weitere überzeugende Argumente hier gesammelt.

Die selbsternannten Robin Hoods der Multimillionäre bleiben auch Beispiele schuldig, wo Erbschaftssteuern Unternehmen in die Insolvenz getrieben hätten. Dabei erheben die allermeisten Länder sehr viel höhere Erbschaftssteuern als Deutschland (siehe etwa hier). Von einem nachgewiesenen Unternehmenssterben hat man jedoch noch nichts gehört. Es sind die üblichen Schreckgespenster der Steuerkriegs-Apologeten (siehe hier für eine Erläuterung der Bedeutung von „Steuerwettbewerb“ bzw. „Steuerkrieg“ ). Herr Schäuble scheint dieses besser durchschaut zu haben als seine beiden Kollegen Seehofer und Schmid. Auf die angeblich hunderttausenden Arbeitsplätze, die in Gefahr wären, entgegnete er kühl: "Die Lobbyverbände verdrehen die Fakten" (siehe hier).

Herr Schmid hat übrigens schon Übung darin, die Pfründe Wohlhabender gegen echten Marktwettbewerb zu sichern. So forderte er kürzlich gemeinsam mit Bayerns Finanzminister Söder eine Ausweitung des innerdeutschen Steuerkriegs – mehr Steuersetzungskompetenzen für die Länder (hier). Das Ergebnis wäre eine wettbewerbsfeindliche Bevorzugung einzelner Firmen allein aufgrund steuerlicher Vorteile an ihrem Standort. Nicht Firmen mit den besten Ideen und Produkten oder effizientester Wertschöpfung setzen sich so am Markt durch, sondern jene mit den größten Steuergeschenken. So schaltet man Wettbewerb zwischen den Firmen aus. Wenn das mal keine guten Nachrichten für Dynastien sind...

Tatsache ist, dass die oben beschriebenen Betriebe samt der Vermögen ihrer Besitzer heute von der Erbschaftssteuer verschont bleiben. So lange Betriebe großzügig von der Steuer ausgenommen werden, werden auch die Vermögen der Unternehmer unbesteuert vererbt werden. Denn es ist unmöglich zu verhindern, dass Privatvermögen in Betriebsvermögen umgewandelt werden. Von dieser Illusion, beides sauber trennen zu können, muss man sich als Gesetzgeber verabschieden. Alles andere ist naiv. Heere an Anwälten, Steuerberatern und willigen Finanzgerichten stehen bereit, Kniffe zu entwickeln und durchzuwinken, die eine solche Vermögensübertragung auch in Zukunft ermöglichen.

Übrigens gibt es keine leistungsfeindlichere und ungerechtere Art Vermögen zu erlangen als durch die Erbschaft. Werden Erbschaften nicht besteuert wachsen sich die Dynastien zur größten Gefahr für Marktwirtschaft und Demokratie aus. Herr Schmid und Herr Seehofer täten gut daran, sich an die historische sozioökonomische Gemengelage vor dem Schwarzen Freitag 1929 zu erinnern. Als Einstiegslektüre sei ihnen Thomas Piketty‘s Buch „Das Kapital im 21. Jahrhundert“ empfohlen – besonders bevor sie das nächste Mal die Steuerbefreiung für „familiengeprägte Unternehmen“ fordern.

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