"Der GesetzentwurfNicht nur Deutschland hat große Sympathien für Verlustverrechnung. Auch die EU-Kommission hat kürzlich in ihrem neuen Vorschlag für eine Gemeinsame (Konsolidierte) Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage angeregt, die EU-weite Verlustverrechnung sogar dann schon "vorläufig" zuzulassen, wenn die Gewinne (als die eigentlich nötige andere Seite der Medaille) noch gar nicht konsolidiert sind. Auch das wäre ein großes Steuergeschenk an die Unternehmen und würde einer umfassenden Politik zur Bekämpfung von Steuervermeidung zuwider laufen.
• begünstigt Steuergestaltungen,
• behindert eine erfolgreiche Unternehmensentwicklung,
• führt zu enormen Steuerfällen von jährlich 600 Mio. €.
Der Gesetzentwurf ist deshalb abzulehnen.
Will man tatsächlich auf jährlich 600 Mio. € Steuereinnahmen verzichten, sollten besser sozialversicherungspflichtige Lohnsteuerzahler entlastet und Unternehmensgründungen direkt gefördert werden."
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