Keine Angst mehr vor Transparenz – Register der wirtschaftlich Berechtigten soll öffentlich werden


Ein neuer Referentenentwurf aus dem Finanzministerium vom 24.11.2016 sieht vor, in Zukunft ein öffentliches Register der wirtschaftlich Berechtigten einzuführen. Demzufolge soll es ab Ende 2017 jedem möglich sein, gegen eine Gebühr im Internet einzusehen, wem ein Unternehmen, ein Trust oder eine Stiftung gehört. Bei Trusts, die nicht gewerbsmäßig verwaltet werden, soll immerhin ein Zugang möglich sein, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht. Das Finanzministerium nutzt damit erfreulicherweise den Spielraum aus der 2015 überarbeiteten EU-Geldwäscherichtlinie für eine ziemlich weitgehende Veröffentlichung. Das ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von illegitimen Finanzströmen, Briefkastenfirmen und Geldwäsche und ist deshalb schon lange eine Forderung des Netzwerk Steuergerechtigkeit.

So scheint das Bundesfinanzministerium verstanden zu haben, dass die Integrität der Daten nur bei Öffentlichkeit zumindest der Namen und Geburtsdaten der wirtschaftlich Berechtigten zu gewährleisten ist. Nur so können Scheineigentümer und –direktoren sowie andere Umgehungsstrategien entdeckt bzw. durch den Abschreckungseffekt verhindert werden. Dass auch Trusts und sogenannte Treuhandstiftungen relativ stark transparent werden sollen, ist besonders zu begrüßen. Diese völlig intransparenten Strukturen waren bisher der Traum jedes Finanzschurken. Damit wird Schluss sein – wenn das Gesetz so verabschiedet wird.

Noch zielführender wäre es, wenn die Daten insgesamt als Open Data zur Verfügung gestellt werden könnten. Damit das volle Potential des Registers ausgeschöpft werden kann, sollte der Zugang kostenfrei möglich sein zumindest für jene, die das Register für das Aufdecken von Geldwäsche nutzen wollen. So bestätigte Christoph Trautvetter, dass die Recherche für einen Zeitungsartikel über eine relativ kleine Firma im Berliner Immobiliensektor dank des komplizierten Firmengeflechts zur Steuervermeidung mit mehr als 20 Tochtergesellschaften im In- und Ausland knapp 100 Euro gekostet hat und dass er auf einige Dokumente wegen der Kosten verzichten musste. Neben den Kosten sei auch wichtig, dass man im Register unabhängig vom Firmennamen gezielt nach Eigentümern suchen kann. Die Finanzierung des Transparenzregisters könnte ebenso gut über Gebühren durch den Zugriff von Verpflichteten geleistet werden, da diese einen gesteigerten, privaten und auch kommerziellen Nutzen aus dem besonderen Zugriff ziehen.

Dennoch begrüßt das Netzwerk Steuergerechtigkeit diesen Entwurf ausdrücklich, da bei erfolgreicher Umsetzung die Bundesregierung endlich ihr jahrelanges Ausbremsen erfolgversprechender Maßnahmen gegen Briefkastenfirmen und Geldwäscher auf EU-Ebene beendet. Es ist ein erster wichtiger Schritt, damit sich Offshore-Investoren nicht länger in Deutschland vermummen können. Zu beobachten bleibt, ob der Entwurf nicht noch an den entscheidenden Stellen verwässert wird.

Durch dieses Register wird es für alle, die aus Straftaten Profit schlagen, deutlich schwerer werden, ihre schmutzigen Gelder hinter deutschen Firmen oder Stiftungen zu verstecken. Profitieren werden davon alle ehrlichen Geschäftsleute, KundInnen und BürgerInnen. Das ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Demokratie und des fairen Wettbewerbs.

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