Trotz Nachverhandlungen bleibt das Deutsch-Schweizer
Steuerabkommen inakzeptabel. Die Schlupflöcher des Abkommens im Hinblick auf
die betroffenen Personen und die erfassten Vermögenswerte sind weiterhin
riesig. In den meisten Fällen, in denen die rückwirkende Einmalzahlung fällig
würde, müssten Steuerbetrüger lediglich einen Steuersatz im unteren Bereich
(durchschnittlich 21-25%) bezahlen. Ob daher überhaupt mehr als die geringe
Vorauszahlung von zwei Mrd. CHF (umgerechnet rund 1,67 Mrd. Euro, Stand
18.7.2012) von deutschen Steuerpflichtigen einzuholen wäre, ist ungewiss. Auch
die künftigen jährlichen Zahlungen an den deutschen Fiskus werden sich auf
einen Bruchteil der vom deutschen Finanzministerium vermuteten Summe belaufen.
Zudem wird die Verfolgung von Steuerstraftaten durch umfangreiche
Amnestieregelungen erschwert. Das Steuerabkommen dient einzig allein dazu, den
automatischen Informations-austausch von der Schweiz fern zu halten, der im
Gegensatz zur anonymen Abgeltungssteuer für echte Steuertransparenz und
Steuergerechtigkeit sorgen würde. Damit läuft das Abkommen zugleich dem Versuch
zuwider, die EU-Zinsrichtlinie auszuweiten.
Markus Henn: markus.henn@weed-online.org, 0176-37630916