Coca Cola Griechenland geht in die Schweiz, um Steuern zu sparen

Gastblog von Mark Herkenrath, Alliance Sud

Am Montag trat der Europäische Stabilitätsmechanismus in Kraft. Er wird mit bis zu 500 Milliarden Euro die europäischen Krisenländer vor der Pleite schützen. Gestern, nur drei Tage danach, gab Coca Cola Griechenland bekannt, seinen Hauptsitz in die Schweiz verlagern zu wollen (siehe hier).

Die Firma hatte sich zuvor über die zu hohen griechischen Unternehmenssteuern beklagt. In der Schweiz hingegen wird sie in den Genuss kantonaler Steuerprivilegien für Domizil- und Holdingunternehmen kommen. Wie eine Studie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes kürzlich wieder einmal verdeutlicht hat (hier), sind solche Unternehmen in der Schweiz so gut wie steuerbefreit.

Die EU und ihre Mitgliedstaaten ärgern sich schon lange über die Schweizer Steuerprivilegien für Unternehmen mit ausländischer Geschäftstätigkeit. Deren Hauptzweck besteht darin, der Schweiz im Wettbewerb der Konzernstandorte steuerliche Vorteile zu verschaffen. Das Beispiel Coca Cola Griechenland zeigt die Konsequenzen: Während die europäischen Staaten Milliardenbeträge für die Krisenrettung bereit stellen, verziehen sich die grössten Unternehmen der krisengeplagten Länder in die Schweiz, um Steuern zu sparen. 

Coca Cola Griechenland ist notabene der zweitgrößte Getränkeabfüller weltweit und das größte Unternehmen Griechenlands. Der Konzern beteuert, er werde die Produktion in Griechenland aufrecht erhalten und dort selbstverständlich weiterhin Gewinnsteuern bezahlen. Das Problem ist nur, dass sich ein großer Teil dieser Gewinne über aufgeblähte konzerninterne Zinsen und Lizenzgebühren ebenfalls in die Schweiz verlagern lassen.

Das kürzlich revidierte Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Griechenland hat solchen Praktiken Vorschub geleistet: Die Quellensteuer, welche Griechenland noch auf unternehmensinterne Zinszahlungen in die Schweiz erheben darf, wurde auf nur 5% abgesenkt (von vorher 7%), ebenso der maximale Quellensteuersatz für Dividendenzahlungen (von 35%).

Die Schweizer Steuerprivilegien für Holding- und Domizilunternehmen helfen aber selbstverständlich auch Firmen, die in Entwicklungsländern tätig sind, dort ihre Steuern zu reduzieren. Auch dafür ist Coca Cola Griechenland, das den Hauptsitz nun in die Schweiz verlagern will, ein gutes Beispiel: Das Unternehmen ist in insgesamt 28 Ländern tätig, darunter auch das afrikanische Entwicklungsland Nigeria.

Wachsender Druck seitens der EU könnte zur Abschaffung der Schweizer Steuerprivilegien für Holdings und Domizilgesellschaften führen. Damit wäre nicht nur Europa, sondern auch den Entwicklungsländern geholfen.  

Für weitere Infos: Mark Herkenrath, Alliance Sud, mark.herkenrath@alliancesud.ch, Handy: +41 78 699 58 66