TJN-Stellungnahme zur Anhörung im Finanzausschuss über Geldwäscheprävention im Online-Glücksspiel

Am kommenden Montag 22. Oktober wird im Finanzausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zur Geldwäscheprävention im Online-Glücksspiel stattfinden. Das geplante Gesetzesvorhaben ist das jüngste in einer ganzen Reihe von Nachbesserungen, mit denen Deutschland in Trippelschritten von seinem Ruf als Paradies der Geldwäscher Abstand zu nehmen sucht (siehe etwa hier). Bei der Anhörung wird auch Ingo Fiedler von der Universität Hamburg als Vertreter von TJN Stellung nehmen.

In der Kurzzusammenfassung der Stellungnahme heißt es:
"•    Die Aufnahme von Onlineglücksspielanbieter in den Kreis der Verpflichteten wird begrüßt.
•    Es wird jedoch deutlich darauf hingewiesen, dass der lizensierte und regulierte deutsche Onlineglücksspielmarkt nahezu inexistent ist.
•    Eine Reduzierung des Geldwäscherisikos bei Onlineglücksspielen ist daher nicht zu erwarten.
•    Notwendige Bedingung für eine wirksame Geldwäscheprävention ist die Durchsetzung des Glücksspielstaatsvertrags und die Unterbindung des Angebots von unregulierten (bzw. illegalen) Onlineglücksspielangeboten.
•    Die Aufnahme von Automatenglücksspielbetreibern in den Kreis der Verpflichteten wird empfohlen."
Den ganzen höchst empfehlenswerten Beitrag können Sie hier herunterladen, alle Stellungnahmen finden Sie hier, und die Liste aller geladenen Sachverständigen hier.

Es wird höchste Zeit dass Deutschland beginnt effektive Maßnahmen zu ergreifen, unreguliertes Onlineglücksspiel zu unterbinden. Sonst droht der Kampf gegen Geldwäsche ein Papiertiger zu bleiben.