Ein Gastbeitrag von Mark Herkenrath, Alliance Sud
Die Schweizer Regierung tut, was sie kann, um den
automatischen Informationsaustausch in Steuerfragen abzuwehren. Indirekt
behindert sie auch mögliche Fortschritte bei der Revision der
EU-Zinsbesteuerungsrichtlinie. Wichtigstes Instrument ihrer Strategie
ist der Vorschlag einer anonymen Abgeltungssteuer. Dazu führt sie seit
letztem Mittwoch nun auch offizielle Verhandlungen mit Griechenland. Mit Italien sind seit dem Frühling dieses Jahres regelmässige Vorgespräche im Gang.
Ein wesentliches Problem der Abgeltungssteuer ist, dass sie sich über
angelsächsische Discretionary Trusts oder liechtensteinische
Ermessensstiftungen leicht umgehen lässt. Parlamentsabgeordnete der
Sozialdemokratischen Partei der Schweiz haben in den lezten Monaten
deshalb eine ganze Serie von Anfragen und Vorstössen lanciert, die
kritisch auf solche Schlupflöcher hinweisen. Hervorzuheben sind etwa die
Interpellationen von Nationalrat Manuel Tornare (hier oder hier) und eine Motion von Margret Kiener Nellen und weiteren sozialdemokratischen Nationalratsmitgliedern.
Sie alle fragen, wie verhindert werden soll, dass Trusts und Stiftungen
zur Umgehung der Abgeltungssteuer beitragen. Gleichzeitig weisen sie
darauf hin, dass solche Vehikel auch zur Geldwäsche und der Überweisung
von Diktatorengeldern dienen.
Die Antworten der Schweizer Regierung halten jeweils fest, "echte"
Discretionary Trusts und Ermessensstiftungen hätten gemeinnützigen
Chrakter und liessen sich nicht für Steuerhinterziehung und Geldwäsche
einsetzen. Bei "unechten" Trusts und Stiftungen seien die Banken in der
Schweiz hingegen verpflichtet, den jeweiligen Nutzungsberechtigten zu
bestimmen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Die wichtige Frage,
wie die Banken "echte" von "unechten" Trusts und Stiftungen
unterscheiden sollen, bleibt aber unbeantwortet. In ihrer Antwort auf
die Motion Kiener Nellen verweist die Schweizer Regierung dazu lapidar
auf eine zukünftige Wegleitung der Eidgenössischen Steuerverwaltung.
Diese ist allerdings noch nicht veröffentlicht. Bevor sie vorliegt,
haben sich weder die Motion noch die Bedenken gegen die Abgeltungssteuer
im deutschen Bundesrat erledigt.
Ob es der Eidgenössischen Steuerverwaltung jemals gelingen wird,
sinnvolle Unterscheidungskriterien für "echte" und "unechte" Trusts und
Stiftungen finden, ist ausgesprochen fraglich. Bei liechtensteinischen
Ermessensstiftungen etwa, die angeblich wohltätigen Zwecken dienen,
können geheime Absichtserklärungen vollkommen legal dafür sorgen, dass
sie dennoch unter der faktischen Kontrolle eines wirtschaftlich
Berechtigten stehen. Um solchen Absichtserklärungen auf die Spur zu
kommen, müssten die Schweizer Banken nicht nur den nötigen Willen,
sondern auch hellseherische Fähigkeiten an den Tag legen. Ansonsten
liessen sich die Lücken der Abgeltungssteuer und der
Geldwäschebestimmungen nur dann schliessen, wenn die Banken
grundsätzlich darauf verzichten würden, Gelder anonymer Trusts und
Stiftungen anzunehmen.