Aktionsplan der EU-Kommission zur Bekämpfung von Steuervermeidung verfehlt Ziel

Quelle: euranet_plus
Kürzlich stellte die EU-Kommission einen Aktionsplan für eine fairere und effizientere Unternehmensbesteuerung in der EU vor. Er folgt auf das bereits im März veröffentlichte Maßnahmenpaket, das u.a. die Einführung eines Informationsaustausches von Steuervorbescheiden vorsieht (wir berichteten). Aber wie schon das erste Paket stellt auch der aktuelle Aktionsplan nur einen halbherzigen Versuch dar, aggressive Steuerplanung und Steuerhinterziehung effektiv zu bekämpfen.

Ein Schwerpunkt des Aktionsplans ist die Wiederbelebung der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) als umfassende Lösung für die Reform der Unternehmensbesteuerung. Hierzu erarbeitete die Kommission bereits 2011 einen Vorschlag, der allerdings aufgrund stockender Verhandlungen auf Eis gelegt wurde. Dieser Schritt ist zunächst einmal zu begrüßen, da die GKKB der Gewinnverschiebung von multinationalen Unternehmen die Grundlage entziehen und die Abwärtsspirale von Unternehmenssteuern in den Mitgliedstaaten unterbinden würde. Jedoch sucht man im Kommissionsvorschlag vergeblich nach einem gemeinsamen Steuersatz von 25% - wie bspw. von EU-Parlament und NGOs gefordert.
Stattdessen schlägt die Kommission ein System vor, das multinationalen Unternehmen ermöglicht, Gewinne, die in einem Land gemacht wurden, mit Verlusten in einem anderen Land steuerlich zu verrechnen. Dies erweitert sogar die Möglichkeiten zur Steuervermeidung und räumt großen Konzernen weitere Privilegien zulasten von kleinen und mittleren Unternehmen ein.

Auch das erklärte Ziel der Schaffung von Transparenz wird verfehlt. So initiierte die Kommission eine öffentliche Konsultation zu länderspezifischen Berichtspflichten von Unternehmen vor. Dabei wurde diese Maßnahme sogar schon von einer Studie der Kommission empfohlen und bspw. im Bankensektor eingeführt. Die Ergebnisse einer weiteren Konsultation abzuwarten, obwohl die Vorteile auf der Hand liegen, kann nur als Hinhaltetaktik interpretiert werden.

Den einzig konkreten Schritt des Aktionsplans stellt die Veröffentlichung einer „Blacklist“ dar, die 30 „Steueroasen“ umfasst. Damit schiebt die EU-Kommission den Schwarzen Peter ausschließlich Drittstaaten und Gebieten wie bspw. Andorra, den Bahamas, Guernsey und Liberia zu und verkennt dabei, dass insbesondere viele europäische Länder zu den schlimmsten Schattenfinanzplätzen gehören. So trug gerade der Skandal um die dubiosen Steuerpraktiken Luxemburgs unter dem damaligen Finanz- und Premierminister Jean-Claude Juncker einen großen Teil dazu bei, dass das Thema Steuervermeidung endlich auf der Agenda der EU-Kommission landete.

Somit stellt auch der zweite Teil der von Juncker versprochenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung und –hinterziehung einen Fehlschlag dar.

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