PM des Netzwerk Steuergerechtigkeit: Panama Papers unterstreichen dringenden Handlungsbedarf der Bundesregierung


Panama Papers unterstreichen dringenden Handlungsbedarf der Bundesregierung

Gegen den Missbrauch von Briefkastenfirmen helfen vor allem öffentliche Register der wahren Eigentümer bzw. Nutznießer dieser Briefkastenfirmen. Die Bundesregierung setzt sich jedoch auf EU-Ebene und in Deutschland weiter gegen diese Transparenzmaßnahme ein. 

Die Bundesregierung hat sich bis 2017 zur Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie der EU verpflichtet. Darin hat sie auch die Einrichtung über die wahren, sprich die wirtschaftlich berechtigten Eigentümer von beispielsweise Briefkastenfirmen versprochen. Während jedoch der Staatssekretär im BMF Michael Meister bei Anne Will am 3. April 2016 den Eindruck erweckte, das BMF würde den Richtlinienentwurf der EU-Kommission voll unterstützen, wehrt sich das BMF tatsächlich weiterhin dagegen, dass das Register über die wahren Eigentümer bzw. Nutznießer von Firmen öffentlich zugänglich gemacht wird. Vielmehr will Bundesregierung den Zugriff zu dem Register auf die Ermittlungsbehörden beschränken. Das ist auch unter Berücksichtigung des Steuergeheimnisses unverständlich. Denn es wird gegen kein Steuer- oder Geschäftsgeheimnis verstoßen, wenn die Identität des wirtschaftlich Berechtigten offengelegt wird. Alle Erfahrungen der letzten Jahre haben aber gezeigt, dass nur der öffentliche Druck geeignet ist, Erfolge bei der Steuerhinterziehungs- und Geldwäschebekämpfung zu erzielen.

Ähnlich sieht es beim internationalen Abkommen zum Austausch von Kontodaten aus. Auch hier will das BMF Informationen nur sehr eingeschränkt freigeben. So sollen auch in Zukunft den Staaten, die nicht umgekehrt genau dieselben Daten zurückliefern können, Informationen vorenthalten werden. Das betrifft insbesondere die ärmsten Staaten, die jedoch gleichzeitig besonders auf diese Daten angewiesen wären. Damit wären beträchtliche Teile der Auslandsvermögen bei deutschen Banken, die von privaten Anlegern stammen, weiter der Besteuerung faktisch entzogen.
Die Panama Papers zeigen, dass die Probleme rund um geheime Bankkonten, Korruption und Steuervermeidung keineswegs gelöst sind, sondern dass wesentlich ehrgeizigere Lösungen benötigt werden. Dazu muss man aber nicht darauf warten, dass alle großen und kleinen Schattenfinanzplätze wirklich mitmachen. Deshalb sollte die Bundesregierung endlich im eigenen Hinterhof kehren. Alle zwei Jahre wird von Tax Justice Network (TJN) der Financial Secrecy Index veröffentlicht, der untersucht, wie sehr sich die Gesetze eines Landes zum Verstecken von Geldern eignen, und wie stark diese genutzt werden. Seit Jahren landet Deutschland auf dem 8. Rang.
 
Notwendige Schritte gegen illegitime Finanzströme und illegale Geschäftspraktiken wäre es, Transfers zu solchen anonymen Briefkastenfirmen zu unterbinden und Rechtsgeschäfte mit diesen für ungültig zu erklären. Außerdem wäre es geboten, die Eintragung solcher Briefkastenfirmen ins deutsche Handelsregister als Aktionäre und Gesellschafter sowie ins Grundbuch als Immobilienbesitzer an die Bedingung zu knüpfen, dass die wirtschaftlich Berechtigten der Firmen offengelegt werden müssen. Damit könnte Deutschland einem Großteil des Schadens, der von diesen Firmen ausgeht, vorbeugend entgegenwirken. 


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