UPDATE: wir mussten diesen Blog nochmals auffrischen, nachdem bekannt wurde dass eines der zitierten Dokumente nicht ein aktuelles Verhandlungsmandat betrifft, sondern eine Offenlegung vormals vertraulicher Passagen aus dem Jahr 2001 darstellt. Schade.
Divide et Impera war das alte römische Rezept fürs Weltreich. Aber ist das auch etwas für die Helveten?
Wir in TJN haben eine Weile gerätselt, welchen genauen Zweck die jüngsten Vorstöße der Schweiz für eine Abgeltungssteuer mit Deutschland und Großbritannien verfolgen (wir berichteten hier und hier). Nun meinen wir, des Rätsels Lösung ein wenig näher gekommen zu sein. Die Schweiz will damit einen Keil zwischen die EU-Mitgliedstaaten treiben, die sich eigentlich gemeinsam für einen effektiven Informationsaustausch mit der Schweiz stark machen müssten. Sollte sie erfolgreich sein, dann könnte die Schweiz auch verhindern, dass die Übergangslösung für Luxemburg und Österreich, die trotz der Zinsbesteuerungsrichtlinie keinen automatischen Informationsaustausch leisten müssen, je beendet wird. In Artikel 10 der geltenden Zinssteuerrichtlinie von 2003 heißt es:
"Der Übergangszeitraum endet mit dem Ende des ersten abgeschlossenen Steuerjahrs, das auf den späteren der beiden nachstehenden Zeitpunkte folgt:
— den Tag des Inkrafttretens eines nach einstimmigem Beschluss des Rates geschlossenen Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem letzten der Staaten Schweizerische Eidgenossenschaft, Fürstentum Liechtenstein, Republik San Marino, Fürstentum Monaco, Fürstentum Andorra über die Auskunftserteilung auf Anfrage im Sinne des OECD-Musterabkommens zum Informationsaustausch in Steuersachen vom 18. April 2002 (im Folgenden „OECD-Musterabkommen“ genannt) hinsichtlich der in dieser Richtlinie definierten Zinszahlungen von im Hoheitsgebiet des jeweiligen Staates niedergelassenen Zahlstellen an wirtschaftliche Eigentümer, deren Wohnsitz sich im räumlichen Geltungsbereich der Richtlinie befindet, und der gleichzeitig erfolgenden Anwendung des in Artikel 11 Absatz 1 für den entsprechenden Zeitraum festgelegten Quellensteuersatzes auf derartige Zahlungen durch die vorstehend genannten Staaten;
— den Tag, an dem der Rat einstimmig zu der Auffassung gelangt, dass die Vereinigten Staaten von Amerika sich hinsichtlich der in dieser Richtlinie definierten Zinszahlungen von in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassenen Zahlstellen an wirtschaftliche Eigentümer, deren Wohnsitz sich im räumlichen Geltungsbereich der Richtlinie befindet, zur Auskunftserteilung auf Anfrage im Sinne des OECDMusterabkommens verpflichtet haben."
Versuchen wir zu entziffern, was diese Regelung bedeutet. Zunächst einmal geht es um die Ausnahme von der Regel des automatischen Informationsaustauschs, die Luxemburg und Österreich genießen. Diese Länder dürfen während des Übergangszeitraums Geld statt Informationen liefern und sie tun das durch über eine anonyme Quellensteuer. Diese Übergangsfrist endet dann, wenn der Europäische Rat die beiden oben genannten Bedingungen als erfüllt ansieht.
Konkret bedeutet das Folgendes: Nur wenn die EU mit der Schweiz ein Abkommen über Amtshilfe in Steuerfragen abschließt, das dem (sehr schwachen) OECD-Standard von 2002 entspricht, sieht die bestehende Rechtslage vor, dass Luxemburg und Österreich den automatischen Austausch im Rahmen der Zinsrichtlinie einführen müssen. Der 2002-OECD Standard sieht Informationsaustausch nur auf Anfrage vor (siehe Hintergrund hier). Was den zweiten der Punkte angeht (US-Datenaustausch), so hielt der Europäische Rat dieses Kriterium bereits im Januar 2003 für erfüllt. Also trennt lediglich der erste der beiden Punkte Luxemburg und Österreich vom gefürchteten automatischen Austausch.
Der Verhandlungsprozess mit der Schweiz, um genau diesen Punkt ebenfalls auszuräumen und also Luxemburg und Österreich zum automatischen Austausch zu verpflichten, ist leider noch nicht im Gange. Luxemburg und Österreich blockieren bisher im Rat den entsprechenden Vorschlag für das Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission (siehe das alte Verhandlungsmandat von 2001, das nun erneuert werden müsste, hier). Mit Liechtenstein hingegen ist der Verhandlungsprozess bereits abgeschlossen. Dem Europäischen Rat liegt schon ein Vertrags-Entwurf über den Informationsaustausch gemäß OECD-Musterabkommen 2002 mit Liechtenstein vor (siehe hier).
So lange Luxemburg und Österreich hier alle anderen europäischen Staaten noch länger von einem Abkommen mit der Schweiz abhalten können, gehen beide EU-Mitglieder ihrerseits dem effektiven Informationsaustausch und Transparenz aus dem Wege. Es zeigt sich, das Verdunkelungsoasen jenseits aller Rhetorik vom Wettbewerb zusammenhalten. Eine solche Haltung kann nicht toleriert werden und sollte Gegenmaßnahmen der europäischen Partner auf den Plan rufen.
Genau diesen Schritt aber scheint die Schweiz verhindern zu wollen, indem sie nun mit der Abgeltungssteuer einen weiteren Keil in die EU zu treiben versucht. Erliegt Deutschland und Großbritannien dem unmoralischen Angebot aus der Schweiz, dann drohen die Chancen für ein EU-weites Abkommen mit der Schweiz drastisch zu sinken. Denn wenn Deutschland und Großbritannien das Problem mit dem Schweizer Schwarzgeld schon gelöst haben, dann werden beide sich noch weniger bemüßigt sehen, den politisch sensiblen und ungemütlichen Konflikt mit den EU-Mitgliedsstaaten Österreich und Luxemburg zu wagen.
Herr Schäuble, lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen und geben Sie dieser unsäglichen Abgeltungssteuer den Laufpass, europäischer Solidarität und der Fairness zuliebe. Setzen Sie ihr Verhandlungsteam doch besser daran, nach Mitteln und Wegen zu suchen wie man Luxemburg und Österreich beikommen kann, zur Not unter Klage beim Europäischen Gerichtshof. Vielleicht ist Artikel 65 des AEUV dazu geeignet, der unter manchen Umständen die Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit vorsieht. Ohne minimale Steuerkooperation durch Fiskaltransparenz kann ein Staat nicht länger Teil der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sein.
Es wäre zwar schön, wenn Deutschland weitergehende Konzessionen von der Schweiz in bilateralen Verhandlungen zugestanden bekäme - diese dürfen aber auf keinen Fall zulasten der europäischen Verhandlungsposition über einen EU-Vertrag zur Steuerkooperation mit der Schweiz gehen. Am saubersten wäre das vermutlich zu trennen, und am besten könnte man der Gefahr der Preisgabe europäischer Transparenz für ein paar Moneten vorbeugen, indem man die Verhandlungen über eine Abgeltungssteuer mit der Schweiz schlicht auf Eis legt und vertagt bis nach der Einigung über das Abkommen zwischen der EU und der Schweiz. Luxemburg und Österreich, nicht die Schweiz, sind das dringlichste Problem.
Es sieht fast so aus, als hätte man in der Schweiz imperiale Gedankengänge. Seien wir aber mal ehrlich: wer hat die nicht in schwachen Stunden?
Mehr Hintergrund zum Automatischen Informationsaustausch und dessen Relevanz für Entwicklungsländer gibt es hier (pdf).Labels: Automatischer Informationsaustausch, Informationsaustausch, liechtenstein, schweiz, zinssteuerrichtline