Abgeltungssteuer Schweiz-Deutschland: Erbsenzählen versus Großputz

Aus den USA erreichen uns dieser Tage Nachrichten, wonach der Steuerstreit zwischen den USA und der Schweiz eskaliert (etwa hier). Bis Dienstag fordern die USA detaillierte Auskunft über US-Konten bei der Crédit Suisse. Ansonsten drohe ähnliches Ungemach wie damals bei der UBS (etwa hier oder hier). Dieses Ultimatum folgt postwendend auf den Köder eines Schweizer Finanzbeamten, der den USA vergangene Woche nochmals ein ähnlich unmoralisches Angebot wie die Abgeltungssteuer unterbreitet hatte, wie vorher schon dem einlenkenden Deutschland und Vereinigten Königreich. Erst nach erfolgter Herausgabe umfassender Informationen seien die USA bereit das Schweizer Angebot überhaupt einer ernsthaften Prüfung zu unterziehen. Diese Bedingungen sind wie folgt:
"Als Erstes wollen die USA umfassende «statistische Informationen». Gemäss Schweizer Verhandlungskreisen verlangen die USA von zehn Banken detaillierte Auskünfte über deren US-Kunden und Vermögen. Neben der CS sind auch Julius Bär, Wegelin sowie die Zürcher und Basler Kantonalbank betroffen. Dabei sind von 2002 bis Juli 2010 die Anzahl aller US-Privatkunden und -Stiftungen mit Anlagen von mindestens 50 000 Dollar offenzulegen. Zehntausende von Kunden können betroffen sein, viel mehr als die Schweiz mit Gruppenanfragen offenlegen könnte."
Die Drohkulisse, die in dem Brief aufgebaut wird, entspricht in etwa dem Weg, wie ihn die UBS jüngst gegangen ist:
"Als Sicherheit wollen die USA drittens gleichzeitig eine «Grand Jury Subpoena» und allenfalls «John Doe Summons» gegen betroffene Banken ausstellen. Gemeint sind gerichtliche Zwangsmassnahmen zur Offenlegung von Kundendaten. Die Schweiz müsse laut DOJ-Vize Cole alles unternehmen, um «die Herausgabe von Kontoinformationen und jegliche andere Form» eines globalen Deals zu erleichtern und zu beschleunigen. Sonst «befürchte ich, dass uns kaum eine andere Wahl bleibt, als andere Mittel anzuwenden, die uns zur Verfügung stehen», droht Cole. Fünftens würden mit den zehn Banken individuelle Deals ausgehandelt. Ein Versprechen, diese nicht einzuklagen, gebe es jedoch nicht."
Sollten die USA mit diesem Vorgehen Erfolg haben, dürften dabei Milliarden in die Staatskassen gespült werden. Im Vergleich dazu sieht das Abgeltungssteuerabkommen zwischen der BRD und der Schweiz wie ein schlechter Scherz aus, genauso wie die Einigung Deutschlands mit der Julius Bär. Letzten Endes wird vermutlich nicht einmal ein Zehntel der geplanten Summe von der Schweiz nach Deutschland überwiesen.

Diese Vermutung speist sich vorwiegend aus der vertraglichen Definition des wirtschaftlich Berechtigten eines Kontos. Dem Abkommen nach sollen ja die Erträge von Konten deutscher BürgerInnen von den Schweizer Banken besteuert werden. Die Summe wird anschließend dem deutschen Fiskus überwiesen.

Was aber, wenn die Schweizer Bank nicht weiß, wer der wirtschaftlich Berechtigte eines Kontos ist? Die wenigsten Schweizer Konten werden im echten Namen einer deutschen natürlichen Person gehalten. Meist sind Rechtskonstrukte vorgeschaltet, wie Briefkastenfirmen, Trusts, Anstalten oder Stiftungen. Die Liechtensteiner Stiftungen und Anstalten sind darauf zurechtgeschnitten, den wirtschaftlich Berechtigten eines Vermögens zu verschleiern und ihm gleichzeitig hohe Rechtssicherheit und Spielräume zu versprechen.

Die allermeisten Liechtensteiner Stiftungen etwa haben Schweizer Konten, und gemeinsam mit Liechtensteiner Anstalten und sogenannten "discretionary trusts" kennen diese juristischen Gebilde keine (feststellbaren) wirtschaftlich Berechtigten. Die vorstehenden Direktoren, verwaltenden Treuhänder oder Anwälte, oder der Stiftungsrat, werden hingegen nach gutdünken Ausschüttungen in einer beliebigen Form vornehmen, etwa durch Kredite, Gehälter oder Beratungsgebühren. Nach Belieben können so die Zahlungsströme kaschiert werden um zu verhindern, dass je ein Schweizer Banker behaupten könne, das Konto werde für einen Deutschen Begünstigten geführt. Sollte doch ein Deutscher Schwarzgeldbesitzer bisher so wenig vorausschauend gehandelt haben, liegen die Formulare zur Umwandlung eines Namenkontos in ein Stiftungskonto griffbereit in der Schublade des Bankmitarbeiters. Ganz ähnlich hat bereits Rudolf Elmer in der SZ (hier) argumentiert.

Die europäischen Anstrengungen zur Überarbeitung der Zinsrichtlinie sind genau auf diese Situationen zurecht geschnitten. Ein völlig neuer Ansatz würde den europäischen Partnern ermöglichen, die oben geschilderten Schlupflöcher durch mehrere juristische Innovationen zu durchbrechen (siehe den gegenwärtigen Richtlinienvorschlag des EU-Ministerrates hier). Die Schweizer Strategie ist es, diese Richtlinie um jeden Preis zu verhindern, weil sie dann nicht mehr lange ihr Bankgeheimnis für Steuerausländer aufrecht erhalten könnte. Teilweise scheint diese Strategie mit der Abgeltungssteuer aufgegangen zu sein (siehe FTD, Italiens Reaktion) - jedoch regt sich Widerstand (siehe Frontal21, die Debatte in England, Stern, SPD-Mann Joachim Poß im Spiegel), und wir vertrauen darauf, dass die Gerechtigkeit am Ende siegen wird.

In einer Zeit, in der selbst Wohlhabende in aller Welt wegen der himmelschreienden materiellen Ungleichheit für höhere Steuern plädieren (siehe Frontal21 dazu, auch in den USA), nimmt sich das Deutsch-Schweizer Abkommen wie ein Relikt aus der Steinzeit aus. Ein Amnestie für Steuerbetrüger und die Bevorzugung großer Vermögen ist völlig unzeitgemäß und sollte aus dem Repertoire bundesdeutscher Politik endgültig verbannt werden. Wir hoffen, dass der Vertragsentwurf einst als Mahnmal für gescheiterte Klientelpolitik und als Wendepunkt der internationalen Steuerpolitik in die Geschichtsbücher eingehen wird. Baden-Württembergs's Ministerpräsident Kretschmann übrigens, der anfänglich den Deal zu befürworten schien (siehe hier), hat sich am Sonntag auch in der Printausgabe der NZZ in einem Interview deutlich positioniert. Wenngleich der Abkommenstext abgewartet werden solle, sagt er folgendes:
"Das Bankgeheimnis verhindert Steuergerechtigkeit, und selbst so liberale Länder wie die USA kennen es nicht. Es entspringt einem merkwürdigen Freiheitsbegriff, wenn man unter seinem Titel Geld vor dem Fiskus verstecken kann. [...] Gegenüber der Steueramnestie von Altgeldern habe ich sehr grosse Vorbehalte. Ich will genau lesen, wie dies im Vertragstext geregelt ist. [...] Aber ja: Wir würden werthaltige CD mit Schweizer Steuerdaten kaufen."
Die Frage ist nach wie vor gültig: Warum bloß will sich die Bundesregierung auf diesen Deal einlassen?

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